Im Referat Q12 der Dienststelle des Senators für Finanzen werden die Grundsatzangelegenheiten des Staatlichen Hochbaus und der Immobilienwirtschaft für die bremische Verwaltung bearbeitet. Grundsatzangelegenheiten sind u.a. Baustandards, Barrierefreies Bauen, Richtlinien Bau, Vergaberechtliche Fragen im Hochbau sowie Grundstücksrichtlinien. Weiterhin gehören zu den Aufgaben die Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP) sowie Leistungen von Bausachverständigen für Steuerbewertungen.
Der Senator für Finanzen ist gemäß Gründungsgesetz der Immobilien Bremen § 4 die zuständige Rechts- und Fachaufsicht der Immobilien Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen). Das Referat Q13 der Dienststelle des Senators für Finanzen ist gemäß Geschäftsverteilungsplan für die Wahrnehmung der Fachaufsicht zuständig. Die Fachaufsicht hat die Aufgabe, die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu beaufsichtigen. Dabei ist ein Ziel der Fachaufsicht die Eigenverantwortlichkeit der IB zu stärken und Weisungen auf das notwendige Maß zu beschränken, so dass in diesem Papier auch Entscheidungsspielräume der IB festgehalten werden. Die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, ein guter Informationsfluss sowie die Einhaltung der rechtsfehlerfreien und einheitlichen Rechtsanwendung sind weitere Ziele der Fachaufsicht.