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Rahmendaten: 1.3.7 Steuerliche Effekte von Arbeitsplätzen und Einwohnern

Datenstand: Steuerschätzung Mai 2017 für 2017 - in Euro p.a.

Methodische Anmerkungen siehe unten.

Die historische Entwicklung finden Sie hier.

Gewinn und Verlustvor
LFA (1)
nach
LFA im
Entstehungs-
jahr
nach
LFA (2)
Folge-
jahre
Arbeitsplätze Gewinn4.6321.226945
Arbeitsplätze Verlust-4.632-948-945
Einwohner Gewinn5005.3275.330
Einwohner Verlust-500-5.161-5.330
Verlagerung von Bremen
nach Niedersachsen
Arbeitsplätze-2.342-666-665
Einwohner-1.946 -5.469-5.520
Verlagerung von Niedersachsen
nach Bremen (3)
Arbeitsplätze2.342757665
Einwohner1.9465.5195.520

(1) fiskalische Effekte pro Arbeitsplatz/ Einwohner vor Länderfinanzausgleich (LFA)
(2) fiskalische Effekte pro Arbeitsplatz/ Einwohner nach Länderfinanzausgleich (LFA)
(3) Annahme: Bremens Steuerproduktivität

Methodische Anmerkungen

  • jährliche Aktualisierung auf der Basis der Mai-Steuerschätzung für das jeweils laufende Jahr
  • Aktueller Stand: Steuerschätzung Mai 2017 für das Jahr 2017

Schritt 1:
Aufteilung der geschätzten Steuereinnahmen für den Stadtstaat Bremen nach Funktionen "Wohnen" und "Arbeiten". Grundsätzliche Fragestellung: Zu wie viel Prozent sind die jeweiligen Steuereinnahmen den Arbeitsplätzen oder den Einwohnern zuzuordnen?

Schritt 2:
Aufteilung nach zwei Varianten
a) Arbeitsplatzverlagerung/ Einwohnerwanderung in das Umland.
b) Arbeitsplatz-/ Einwohnerverluste.

Begründung für die Notwendigkeit der zwei Varianten ist die Lohnsteuer nach Zerlegung:

Zu a)
Bei einem Umzug eines Bremers nach Niedersachsen, der einen Arbeitsplatz in Bremen hat, wird davon ausgegangen, dass er seinen Arbeitsplatz in Bremen behält. Die auf ihn entfallende Lohnsteuer wird durch die Lohnsteuerzerlegung (Wohnsitzprinzip) vollständig Bremen entzogen.

Bei einer Verlagerung eines Arbeitsplatzes von Bremen nach Niedersachsen wird davon ausgegangen, dass alle Arbeitsplätze durch die bisherigen Personen besetzt bleiben. Die Lohnsteuereinnahmen nach Zerlegung in Bremen ändern sich dann nicht.

Schlussfolgerung: Im Falle von Arbeitsplatzverlagerungen/ Einwohnerwanderungen in das Umland ist die Lohnsteuer zu 100% einwohnerrelevant.

Zu b)
Bei einem wegfallenden Arbeitsplatz in Bremen wird davon ausgegangen, dass sich der Pendlersaldo nicht verändert, das heißt, dass das Verhältnis Einpendler/ Erwerbstätige konstant bleibt. Dann sinkt die Lohnsteuer entsprechend.
Schlussfolgerung: Im Falle von Arbeitsplatz-/ Einwohnerverlusten ist die Lohnsteuer nach Zerlegung zu 100% arbeitsplatzrelevant

Schritt 3:
Annahmen über die prozentuale Aufteilung der Steuereinnahmen nach Steuerarten auf Einwohner- und Arbeitsplatzrelevanz

Schritt 4:
Modellrechnungen bundesstaatlicher Finanzausgleich

Da die sogenannte Prämienregelung im Finanzausgleich überdurchschnittliche Steuermehreinnahmen je Einwohner nur gegenüber dem jeweiligen Vorjahr belohnt, werden die Modellrechnungen für das Entstehungsjahr und für die Folgejahre getrennt vorgenommen.

Anmerkungen zu der Aufteilung der Steuern:

KFZ-Steuer:
Ab Mitte 2009 hat der Bund anstelle der Länder die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer erhalten. Die Ersatzmittel werden den Ländern nach festen Anteilen zugewiesen. Für diese Ersatzmittel besteht daher kein Arbeitsplatz- oder Einwohnerbezug.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Der Gemeindeanteil wird für 2017 jeweils zu 75% nach einem fortschreibungsfähigen und zu 25% nach einem nicht-fortschreibungsfähigen Schlüssel verteilt. Der fortschreibungsfähige Schlüssel orientiert sich an Arbeitsplatzindikatoren. Deshalb sind 75% des Anteils als arbeitsplatzrelevant festzulegen.