Methodische Anmerkungen siehe unten.
Gewinn und Verlust | vor LFA (1) | nach LFA im Entstehungs- jahr | nach LFA (2) Folge- jahre |
---|---|---|---|
Arbeitsplätze Gewinn | 4.632 | 1.226 | 945 |
Arbeitsplätze Verlust | -4.632 | -948 | -945 |
Einwohner Gewinn | 500 | 5.327 | 5.330 |
Einwohner Verlust | -500 | -5.161 | -5.330 |
Verlagerung von Bremen nach Niedersachsen | |||
Arbeitsplätze | -2.342 | -666 | -665 |
Einwohner | -1.946 | -5.469 | -5.520 |
Verlagerung von Niedersachsen nach Bremen (3) | |||
Arbeitsplätze | 2.342 | 757 | 665 |
Einwohner | 1.946 | 5.519 | 5.520 |
(1) fiskalische Effekte pro Arbeitsplatz/ Einwohner vor Länderfinanzausgleich (LFA)
(2) fiskalische Effekte pro Arbeitsplatz/ Einwohner nach Länderfinanzausgleich (LFA)
(3) Annahme: Bremens Steuerproduktivität
Schritt 1:
Aufteilung der geschätzten Steuereinnahmen für den Stadtstaat Bremen nach Funktionen "Wohnen" und "Arbeiten". Grundsätzliche Fragestellung: Zu wie viel Prozent sind die jeweiligen Steuereinnahmen den Arbeitsplätzen oder den Einwohnern zuzuordnen?
Schritt 2:
Aufteilung nach zwei Varianten
a) Arbeitsplatzverlagerung/ Einwohnerwanderung in das Umland.
b) Arbeitsplatz-/ Einwohnerverluste.
Begründung für die Notwendigkeit der zwei Varianten ist die Lohnsteuer nach Zerlegung:
Zu a)
Bei einem Umzug eines Bremers nach Niedersachsen, der einen Arbeitsplatz in Bremen hat, wird davon ausgegangen, dass er seinen Arbeitsplatz in Bremen behält. Die auf ihn entfallende Lohnsteuer wird durch die Lohnsteuerzerlegung (Wohnsitzprinzip) vollständig Bremen entzogen.
Bei einer Verlagerung eines Arbeitsplatzes von Bremen nach Niedersachsen wird davon ausgegangen, dass alle Arbeitsplätze durch die bisherigen Personen besetzt bleiben. Die Lohnsteuereinnahmen nach Zerlegung in Bremen ändern sich dann nicht.
Schlussfolgerung: Im Falle von Arbeitsplatzverlagerungen/ Einwohnerwanderungen in das Umland ist die Lohnsteuer zu 100% einwohnerrelevant.
Zu b)
Bei einem wegfallenden Arbeitsplatz in Bremen wird davon ausgegangen, dass sich der Pendlersaldo nicht verändert, das heißt, dass das Verhältnis Einpendler/ Erwerbstätige konstant bleibt. Dann sinkt die Lohnsteuer entsprechend.
Schlussfolgerung: Im Falle von Arbeitsplatz-/ Einwohnerverlusten ist die Lohnsteuer nach Zerlegung zu 100% arbeitsplatzrelevant
Schritt 3:
Annahmen über die prozentuale Aufteilung der Steuereinnahmen nach Steuerarten auf Einwohner- und Arbeitsplatzrelevanz
Schritt 4:
Modellrechnungen bundesstaatlicher Finanzausgleich
Da die sogenannte Prämienregelung im Finanzausgleich überdurchschnittliche Steuermehreinnahmen je Einwohner nur gegenüber dem jeweiligen Vorjahr belohnt, werden die Modellrechnungen für das Entstehungsjahr und für die Folgejahre getrennt vorgenommen.
Anmerkungen zu der Aufteilung der Steuern:
KFZ-Steuer:
Ab Mitte 2009 hat der Bund anstelle der Länder die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer erhalten. Die Ersatzmittel werden den Ländern nach festen Anteilen zugewiesen. Für diese Ersatzmittel besteht daher kein Arbeitsplatz- oder Einwohnerbezug.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Der Gemeindeanteil wird für 2017 jeweils zu 75% nach einem fortschreibungsfähigen und zu 25% nach einem nicht-fortschreibungsfähigen Schlüssel verteilt. Der fortschreibungsfähige Schlüssel orientiert sich an Arbeitsplatzindikatoren. Deshalb sind 75% des Anteils als arbeitsplatzrelevant festzulegen.