Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit beim Straßen- und Brückenbau erfolgt anhand des jeweils im Bund geltenden Bewertungsverfahrens. Hinsichtlich des kommunalen Straßen- und Brückenbaus ohne gesamtwirtschaftliche Auswirkungen sind die für die Bundesfernstraßen zu beachtenden Bundesvorschriften (; WU bei Brücken (pdf, 513.1 KB)) mit kostenreduzierenden Standards (pdf, 50 KB) anzuwenden.
Bei der Sanierung, Um- oder Neubau von Straßen ist für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Folgendes zu beachten:
Sämtliche Ausführungsalternativen sind auf Basis einer Kostenschätzung monetär gegenüber zu stellen. Es ist die Alternative als Vorzugsvariante zu wählen, die die geringsten Kosten verursacht. Sollen zusätzliche qualitative Kriterien für die Wahl der Verzugsvariante berücksichtigt werden, ist eine ergänzende gewichtete Nutzwertanalyse zu verwenden. Die Einzelkriterien sind dabei plausibel zu gewichten. Das Kriterium "Kosten" bleibt in dieser gewichteten Nutzwertanalyse unberücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der WU-Übersicht zu dokumentieren.
Hinsichtlich der Grundlagen für die Kostenermittlung im Tiefbau wird auf die Seiten 96 - 99 der "Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) (pdf, 4.7 MB)" verwiesen.