Bund und Länder haben ein vor dem Hintergrund der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gemeinsames Maßnahmenpaket zur Beruhigung der Finanzmärkte beschlossen. Mit dem im Oktober 2009 beschlossen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, um das Finanzsystem vor einem Zusammenbruch zu bewahren. Durch Garantien, Übernahme von Risiken sowie die Zusammenführung von Eigenkapital sollte notleidenden Banken geholfen werden.
Mit dem Gesetz zur weiteren Stabilisierung der Finanzmärkte wurde im April 2009 das Instrumentarium zur Bankenrettung weiterentwickelt. Insbesondere zur Rettung der Hypo Real Estate (HRE) wurden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Übernahme von Unternehmen des Finanzsektors angepasst und als Ultima Ratio die Möglichkeit der Enteignung (befristet bis zum 30. Juni 2009) gegen angemessene Entschädigung geschaffen.
Im Juli 2009 wurde mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung die Möglichkeit für die Schaffung sogenannter "Bad Banks" geschaffen.
Die Alternative – nichts zu tun und dem Chaos auf den Finanzmärkten tatenlos zuzusehen – hätte ein weitaus größeres Risiko beinhaltet: Jede Volkswirtschaft ist auf ein funktionierendes Bankensystem angewiesen. Wenn der Wirtschaft Aufträge verloren gehen, weil die Finanzierung durch die Banken nicht gesichert ist, betrifft das alle – kleine und mittlere Betriebe ebenso wie große Konzerne. Steigende Arbeitslosenzahlen und sinkende Steuereinnahmen kämen Bremen teuer zu stehen.
Ergänzend zu diesen nationalen Maßnahmen begann auf EU-Ebene die Schaffung der sogenannten Bankenunion. Die Bankenunion steht derzeit auf den beiden Säulen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM).
Die Verordnung über die Schaffung des SSM wurde am 13. Oktober 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der SSM stellt bedeutende Großbanken der Eurostaaten unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Als bedeutende Großbanken gelten dabei Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro oder Banken, denen eine besondere ökonomische Wichtigkeit für die Wirtschaft ihres Heimatstaates oder des Euroraums insgesamt beigemessen wird, Banken, die in besonderem Maße grenzüberschreitend tätig sind oder Banken, die staatliche Hilfen erhalten. Die EZB beaufsichtigt aber in jedem Fall die drei größten Finanzinstitute jedes teilnehmenden Staates. Für die Aufsicht über die übrigen, weniger bedeutenden, Institute bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. Die EZB kann dabei aber allgemeine Vorgaben machen und regelmäßige Berichte erhalten. Unter den SSM fallen alle Eurostaaten. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können auf freiwilliger Basis am SSM teilnehmen.
Durch die einheitliche Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden wird das Vertrauen in den Bankensektor und die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute gestärkt.
Die Verordnung über die Schaffung des SRM wurde am 30. Juli 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der SRM gibt einheitliche Regeln für die geordnete Abwicklung oder Sanierung von illiquiden europäischen Banken vor. Er erstreckt sich dabei grundsätzlich auf die Großbanken, die unter die zentrale Aufsicht im SSM fallen. Der SRM setzte sich aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) und dem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) zusammen.
Der SRB entscheidet dabei über das Abwicklungskonzept für ausfallende Banken. Er ist zudem für die Abwicklungsplanung und Abwicklung der grenzüberschreitend tätigen Banken und Großbanken der Bankenunion zuständig, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Er ist für sämtliche Bankenabwicklungen zuständig, ungeachtet der Größe der Bank, wenn dabei auf den einheitlichen Abwicklungsfonds zurückgegriffen werden muss. Er trägt letztlich die Verantwortung für alle Banken in der Bankenunion und kann jederzeit beschließen, seine Befugnisse in Bezug auf jede Bank auszuüben.
Der SRF ist ein staatenübergreifend eingerichteter Fonds, der dann aktiviert wird, wenn die Mittel der Aktionäre, Gläubiger und großen Einleger einer in Notlage geratenen Bank nicht ausreichen, um diese ordentlich abzuwickeln. Der SRF speist sich aus Beiträgen des Bankensektors. Die Aufbauphase des Fonds beträgt acht Jahre, er soll seine volle Finanzausstattung im Jahr 2023 erreichen. Zielwert für die Mittelausstattung des SRF sind mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller Finanzinstitute, dies entspricht etwa 55 Mrd. Euro.