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Bürgschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung

Landes- und Kommunalbürgschaften

Staatliche Bürgschaften sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument zugunsten volkswirtschaftlich förderungswürdiger Vorhaben regionaler Unternehmen, die im Interesse des Landes Bremen liegen. Verbürgt werden können zum Beispiel Kredite für Neugründungen oder management-buy-outs (MBO), Investitionen, Betriebsmittel sowie Kredite zur Sanierung und Rettung eines Unternehmens. Voraussetzung für eine Bürgschaftsübernahme ist, dass für Kredite bankenübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsgrundsatz). Bürgschaften werden grundsätzlich in Form von Ausfallbürgschaften gemäß der §§ 765 ff. BGB übernommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer staatlichen Bürgschaft. Eine Bürgschaft ist grundsätzlich über die kreditfinanzierende Hausbank zu beantragen.

Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der Höhe der zu übernehmenden Bürgschaft.
Landes- und Kommunalbürgschaften mit einem Volumen von über 1,25 Millionen Euro werden von der Bremer Aufbaubank GmbH treuhänderisch für das Land Bremen übernommen.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GmbH

Wirtschaftsbürgschaften mit einem Betrag von bis zu 1,25 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank Bremen GmbH bearbeitet und sind bei Ausfällen von Bund und Land Bremen rückverbürgt. Des weiteren übernimmt die Bürgschaftsbank Beteiligungsgarantien für die Gewährung von Wagniskapital an regionale Unternehmen durch Beteiligungsgesellschaften. Auch hier bestehen Rückgarantien des Bundes und des Landes Bremen.

Ansprechperson

Claudia Maleki

Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

+49 421 361 6164
+49 421 496 6164
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