Im Rahmen des Haushaltsgesetzes wird der Senator für Finanzen ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zu 12 vom Hundert des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages der Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten ergibt sich aus § 2 Absatz 4 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
Durch eine tägliche Disposition wird der Bedarf an Kassenkrediten oder verfügbaren Kassenmitteln ermittelt. Die Entscheidung über die Anlage/Aufnahme von Termin- oder Tagesgeldern orientiert sich an der jeweiligen Zinsprognose und dem prognostizierten Liquiditätsbedarf.
Zur mittel- und langfristigen Refinanzierung legt das Land Bremen Schuldscheine und Landesschatzanweisungen auf oder beteiligt sich an Länderjumbos, welches klassische Kreditinstrumente der Länder sind.
Im Rahmen der Kreditfinanzierung kann der Senator für Finanzen nach § 2 Absatz 7 des jeweiligen Haushaltsgesetzes auch ergänzende Vereinbarungen treffen, die der Steuerung von Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen und ähnlichen Zwecken bei bestehenden Krediten, neuen Krediten sowie Anschlussfinanzierungen für fällig werdende Tilgungen dienen.
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden vornehmlich Zinsswaps (Zinstauschvereinbarungen) vereinbart.
Der Bericht im HaFa der Bremischen Bürgerschaft über die durchgeführten Zinssicherungen mittels Forward Swaps (Vorvereinbarung einer Zinstauschvereinbarung) per 31.12.2023. Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss per 31.12.2023
Aktuell
Das Land Bremen verfügt über einen LEI (Legal Entity Identifier): 5299000FMNZDQIMTS006.
Rating
Am 09.10.2023 wurde das Land Bremen von der Ratingagentur FitchRatings mit der Bestnote „AAA“ (Ausblick: Stabil) bewertet.
FitchRatings Full Rating Report (pdf, 689 KB)
FitchRatings Emittenteninformation
Bezeichnung | Volumen |
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geplante Nettokreditaufnahme | 1,17 Mrd. € |
geplante Tilgungen | 2,65 Mrd. € |
geplante Bruttokreditaufnahme | 3,82 Mrd. € |
Es handelt sich um den Finanzierungsbedarf unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 3 Haushaltsgesetz Land (gemeinsame Kreditaufnahme des Landes Bremen für die Stadt Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven).
Bezeichnung | Kontodaten |
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Empfänger | Freie Hansestadt Bremen |
Institut | Deutsche Bundesbank Hannover |
IBAN (Internationale Bankkontonummer) | DE16 2500 0000 0025 0015 30 |
BIC (International gültige Bankleitzahl) | MARKDEF1250 |
Betreff | Schuldscheinnummer, Geldmarkt, Collaterals oder Derivatenummer |
Bezeichnung | Kontodaten |
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Empfänger | Stadtgemeinde Bremen |
Institut | Deutsche Bundesbank Hannover |
IBAN | DE18 2500 0000 0025 1015 01 |
BIC | MARKDEF1250 |
Betreff | Geldmarkt oder Darlehensnummer |