Mit Urteil vom 27.05.1992 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass aus dem Bundesstaatsprinzip die Verpflichtung von Bund und Ländern folge, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine in einem Land bestehende Haushaltsnotlage zu beheben und den Landeshaushalt zu stabilisieren.
Aufgrund dieser Entscheidung nahmen die damaligen Haushaltsnotlagenländer Bremen und Saarland Verhandlungen mit dem Bund und den übrigen Bundesländern auf, um den Umfang und die Art und Weise der Sanierungsleistungen näher zu bestimmen. Diese Verhandlungen führten 1993 zu einer gesetzlichen Festlegung von jährlichen Sonder-Bundesergänzungszuweisungen an die Länder Bremen und Saarland und zu Verwaltungsvereinbarungen über die jeweiligen Sanierungsauflagen. Als Sanierungszeitraum war zunächst eine Dauer von fünf Jahren vorgesehen. 1997 ergab die Überprüfung der Sanierungsfortschritte der beiden Länder jedoch, dass aus Gründen, die nicht von den beiden Notlageländern zu vertreten waren, in beiden Ländern weitergehende Zahlungen erforderlich sein würden, um eine wirksame Haushaltssanierung zu erreichen. Das Finanzausgleichsgesetz wurde erneut geändert und die Sonder-Bundesergänzungszuweisungen bis 2004 verlängert.
Während des zweiten Sanierungszeitraums zeigte sich, dass die im Jahre 2000 beschlossene Steuerreform für die Bundesländer zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Da absehbar war, dass in der bremischen Haushaltssituation kein Spielraum sein würde, um die drohenden Einnahmeausfälle aus eigener Kraft auszugleichen, stimmte Bremen der Steuerreform erst zu, nachdem es die Zusicherung erhalten hatte, dass etwaige, durch die Steuerreform bedingte Einnahmeausfälle durch den Bund ausgeglichen würden.
Eine entsprechende Kompensation konnte nur in sehr begrenztem Umfang realisiert werden. Zudem fielen die steuerabhängigen Einnahmen des Stadtstaates in dramatischer Weise - auch auf Bundesebene - geringer als erwartet aus, so dass es auch nach Abschluss des Sanierungszeitraums 2004 nicht gelungen ist, die bestehende Haushaltsnotlage zu beheben und den Haushalt zu stabilisieren.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftsstrukturellen Probleme Bremens wurde das Investitionssonderprogramm (ISP) für den Zeitraum 1994 bis 2004 mit einem Volumen von rund 2,3 Mrd. Euro aufgelegt; dieses Programm hat wesentlich dazu beigetragen, dass im Land Bremen der Strukturwandel hin zu einem modernen Dienstleistungs- und Industriestandort vorangekommen ist. Es wurde im Wesentlichen auf drei Schwerpunkte konzentriert, die aus den Defiziten der bremischen Wirtschaftsstruktur abgeleitet wurden:
Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt, die wirtschaftliche Entwicklung Bremerhavens, das mit besonderen Strukturproblemen zu kämpfen hat, zu stabilisieren und zu stärken.
Das Investitionssonderprogramm (ISP) des Landes stellte im Sanierungszeitraum 1994/2004 ein zentrales Element der bremischen Aktivitäten zur Haushaltssanierung dar. Mit der Planung, Finanzierung und Durchführung zusätzlicher wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen im Rahmen eines - unter Berücksichtigung differenzierter (Defizit-) Analysen konzeptionell entwickelten - Gesamtprogramms reagierte die Freie Hansestadt Bremen auf entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil vom Mai 1992 ein "Ineinandergreifen verschiedener Maßnahmen" zur Beseitigung der Haushaltsnotlage unter Einbeziehung von "Maßnahmen zur Verstärkung der Wirtschaftskraft" empfohlen hatte, und die hierauf bezogenen (Verwaltungs-) Vereinbarungen mit dem Bund (Juli 1993).
Die die Haushaltsentwicklung des Landes entscheidend mitprägende Wirtschaftspolitik der Freien Hansestadt Bremen war und ist mit Durchführung der investiven Sonderprogramme darauf ausgerichtet, den im Zeitraum 1982/86 entstandenen ökonomischen Wachstumsrückstand Bremens gegenüber dem übrigen (westlichen) Bundesgebiet auszugleichen und gleichzeitig durch infrastrukturelle Vorleistungen der regionalen Wirtschaft Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine sich selbst tragende Wachstumsdynamik nach Auslaufen investiver Sondermaßnahmen gewährleisten.
Feststellbar ist, dass die bremische Wirtschaftsentwicklung - nach zwischenzeitlichen Rückschlägen aufgrund des Zusammenbruchs des Schiffbaubetriebes "Bremer Vulkan" (1996) und trotz verhaltenerer Fortschritte in einzelnen Jahren - über den gesamten Sanierungszeitraum betrachtet diese ursprünglichen Erwartungen zunehmend erfüllt.
Insgesamt hat Bremen von 1994 bis 2004 ca. 8,5 Mrd. Euro Sonder-Bundesergänzungszuweisungen erhalten. Durch die Sanierungsmaßnahmen ist die Zins-Steuer-Quote von 1994 bis 2004 von 28,2 % auf 22,1 % gefallen, gleichzeitig ist aber die Defizitquote nach kurzem zwischenzeitlichen Absinken von 19,5 % auf 29,4 % gestiegen. Die Kreditfinanzierungsquote stieg von 19,4 % auf 29,6 %. Der Haushalt Bremens wies Ende 2004 einen Schuldenstand i.H.v. 11.414 Mio. Euro auf. Damit ist die Verschuldung von 1994 bis 2004 trotz der im Sanierungszeitraum getätigten Tilgungsleistungen i.H.v. 8,5 Mrd. Euro um 2.441 Mio. Euro angestiegen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass Bremen sich nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage befindet und weiterhin auf Leistungen des Bundes bzw. der Solidargemeinschaft angewiesen ist.