Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bildet als Teilgebiet des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens die Leistungen (Produktion von Gütern und Dienstleistungen) sowie den in diesem Zusammenhang ursächlich bedingten Verbrauch von Ressourcen (Kosten) nach betriebswirtschaftlichen Aspekten ab. Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist die KLR ein zielbezogenes Steuerungsinstrument und dient überwiegend internen Informationszwecken. Als intern ausgerichtete Rechnung ist sie eine vergangenheitsbezogene Darstellungsrechnung, die die kostenmäßigen Konsequenzen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungen unter Berücksichtigung des Verursachungsprinzips genau dokumentiert. Als Planungsrechnung soll sie über kostenmäßige Konsequenzen von Handlungsalternativen Aufschluss geben. Als Vorgaberechnung leitet sie aus Prognosen Kostenbudgets ab. Schließlich zeigt und analysiert sie als Kontrollrechnung die Ursachen der Differenzen zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen betrieblichen Werteverzehr.
Die Senatorin für Finanzen koordiniert und unterstützt den KLR-Einführungsprozess in den Behörden und Dienststellen. Im Rahmen dieser zentralen KLR-Einführungsunterstützung wurden durch den Senator für Finanzen einheitliche konzeptionelle Rahmenvorgaben sowie ein Standard-Vorgehensmodell zur KLR-Einführung entwickelt. Neben der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen und der Einführung des SAP-Moduls CO in den Behörden bzw. Dienststellen werden projektbezogene betriebswirtschaftliche und SAP-Anwender-Schulungen zur KLR angeboten.