Ziel der Anlagenbuchhaltung ist die vollständige mengen- und wertmäßige Erfassung aller Wirtschaftsgüter des Landes und der Stadt Bremen. Im Blickpunkt stehen somit Wirtschaftsgüter, die den Gebietskörperschaften eigentumsrechtlich gehören oder an denen diese eigentumsähnliche Rechte besitzen bzw. die ihnen wirtschaftlich als Eigentum zuzurechnen sind. Dieser Leitgedanke wird insbesondere in der Kernverwaltung der Freien Hansestadt Bremen sowie in kaufmännisch buchenden Eigengesellschaften, Eigenbetrieben und sonstigen Sondervermögen umgesetzt.
Der Wertansatz der einzelnen Anlagen richtet sich grundsätzlich nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Abschreibung für abnutzbares Vermögen erfolgt grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Hilfsweise können statt der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer die Werte nach der bremischen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung (AfA)) gewählt werden. Die o. g. Grundsätze und weitere Vorgaben werden Bestandteil der zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien der Freien Hansestadt Bremen sein.
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