Gem. Ziff. 4.10 des Public Corporate Governance Kodex der Stadtgemeinde und des Landes Bremen sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat angehalten, jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten. Hierzu gehört insbesondere die Erläuterung eventueller Abweichungen von der Empfehlung des Kodex. Die Berichte sind zu veröffentlichen. Dies geschieht wahlweise auf der Webseite des Unternehmens, im Bundesanzeiger oder an dieser Stelle.