Die Freie Hansestadt Bremen bildet mit ihren öffentlichen Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit. Hierzu gehören neben den Beteiligungsgesellschaften im engeren Sinne auch die Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft der Freien Hansestadt Bremen sowie die Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen, die als Teil des Haushalts geführt werden (bremische Unternehmen).
Wesentliche Grundlage für eine gute und verantwortungsvolle Führung von Unternehmen, an denen die Freie Hansestadt Bremen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist das Handbuch Beteiligungsmanagement. Es soll als Richtlinie eine koordinierte und zielgerichtete Vorgehensweise für das Beteiligungsmanagement gewährleisten und zur Arbeitserleichterung, Standardisierung und Qualitätssicherung dienen. Es umfasst Regelungen zur Beteiligungsverwaltung, zur Mandatsbetreuung sowie zum operativen Beteiligungscontrolling und findet analog ebenfalls Anwendung auf Eigenbetriebe, Museumsstiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus unterliegen diese Einrichtungen weiteren gesetzlichen Grundlagen.
Die im Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung orientieren sich an den international anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und wurden auf die speziellen Bedürfnisse Bremens angepasst.
Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister zu privatrechtlich verfassten Beteiligungsgesellschaften sowie elektronisch verfügbare Dokumente (bspw. Satzungen) können kostenfrei und ohne Registrierung über das Handelsregisterportal abgerufen werden.
Die Freie Hansestadt Bremen gibt regelmäßig Auskunft über seine Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, seine Eigenbetriebe sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Senator für Finanzen legt hierzu jährlich einen Beteiligungsbericht vor.
Die Beteiligungen, Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen finden sich in den Produktgruppen des 99er Bereichs wieder: