Der Senat hat der Bremischen Bürgerschaft ein Landesmesszahlengesetz, das die Auswirkungen des auch in Bremen angewandten Bundesmodells bei der Grundsteuerreform dämpft, und ein Gesetz zum neuen Hebesatz in der Stadt Bremen zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament, beträgt ab 2025 der Hebesatz 755 Prozent. Die Stadt Bremerhaven legt ihren Hebesatz selbst fest. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke bleibt bei 0,31 Promille, für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wird die Messzahl auf 0,75 Promille angehoben. Unterm Strich wird die Grundsteuerreform in Bremen aufkommensneutral umgesetzt. Allerdings kommt es je nach Werthaltigkeit von Grundstücken und Haus bzw. Wohnung zu Verschiebungen – manche zahlen deshalb künftig mehr, andere dafür weniger Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide werden Anfang 2025 verschickt.
Alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue Grundsteuer in der Stadt Bremen erhalten möchten, können auf dieser Seite den datenschutzkonformen Online-Grundsteuerrechner nutzen. Man kann zwischen zwei Varianten wählen:
Das Ergebnis ist wegen der noch ausstehenden Bürgerschaftsbeschlüsse ohne Gewähr.