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Datenschutzcockpit

Eine Person hält eine Lupe über einem Tablet

Mit dem bundesweiten Datenschutzcockpit schafft Bremen für Bürger:innen mehr Transparenz und Sicherheit beim behördlichen Datenaustausch. Das Bundesverwaltungsamt (BVA), im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), begleitete Bremen bei der Entwicklung.

Beauftragt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) setzt die Freie Hansestadt Bremen (FHB) das Datenschutzcockpit (DSC) um. Es soll zusammen mit der Einführung der Identifikationsnummer (IdNr) in Registern realisiert werden. So gibt es das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) vor. Mit Hilfe des DSC kann jede:r Bürger:in selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer ausgetauscht wurden – bequem von zu Hause aus, mit jedem gängigen Internetbrowser.

Damit ist Bremen ein wichtiger Wegbereiter für das Ende August 2023 in Kraft getretene Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), denn das von Bremen entwickelte bundesweite Datenschutzcockpit ist die Grundlage für die Einführung der persönlichen Identifikationsnummer. Das Datenschutzcockpit bildet somit künftig die Brücke zwischen OZG-Umsetzung und Registermodernisierung - zum Nutzen für Zivilgesellschaft und Verwaltung.

Eine ID-Nummer für mehrere Datenaustausche

Je weniger Daten Bürger:innen bei der Beantragung von digitalen Verwaltungsleistungen eingeben müssen, desto einfacher. Viele dieser Daten und Nachweise liegen der Verwaltung bereits vor (wie Meldedaten, Geburtsurkunde etc.). Das Registermodernisierungsgesetz soll durch die Nutzung solcher bereits vorliegender Daten einfache digitale Verwaltungsprozesse ermöglichen. Dazu wird die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Bürger:innen in jenen Verwaltungsregistern eingesetzt, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind. Die bisherige persönliche steuerliche IdNr wird somit zur registerübergreifenden Identifikationsnummer (IDNr).

Das RegMoG hat insgesamt 51 besonders relevante Register identifiziert. Diese sind dazu verpflichtet, die steuerliche IdNr als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal für Bürger:innen einzuspeichern. Hierzu zählen z. B. die Melderegister oder die Personenstandsregister. Dadurch können Daten den Bürger:innen eindeutig zugeordnet und Personenverwechslungen ausgeschlossen werden.

Durch das neue Datenschutzcockpit können sich Bürger:innen künftig alle ihre Daten anzeigen lassen, die in Verbindung mit ihrer persönlichen IdNr zwischen öffentlichen Stellen innerhalb der letzten zwei Jahre übermittelt und in den Registern gespeichert worden sind.

Das Datenschutzcockpit (DSC) – Hintergründe und Fakten

Technisch gesehen ist das DSC eine IT-Komponente des Portalverbundes, der eine Verknüpfung von Verwaltungsportalen aus Bund, Ländern und Kommunen darstellt, und alle Verwaltungsleistungen in Deutschland digital für Bürger:innen verfügbar macht.

Das RegMoG bildet die rechtliche Grundlage des Projektes und sieht zwei Projektausbaustufen vor:

Die erste Ausbaustufe einer lokal begrenzten Pilotierung der FHB wurde 2022 abgeschlossen. Dabei wurden primär Nutzertests durchgeführt und erste Komponenten als Teil der technischen Lösung für das DSC national bereitgestellt.

In der zweiten Ausbaustufe ist die bundesweite Nutzbarkeit des DSC geplant und seit Anfang 2023 in Umsetzung: In Artikel 2 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) wird das Onlinezugangsgesetz mit dem Datenschutzcockpit erweitert. Die für die Anmeldung und zur Ermittlung der Datenübertragungen notwendige Identifikationsnummer wird 2023 bei ersten Registern/Behörden eingeführt. Als erstes Pilotregister ist dafür das Nationale Waffenregister (NWR) vorgesehen.

Neben den übermittelten Protokoll- und Inhaltsdaten sollen zukünftig auch Bestandsdaten der Register im DSC angezeigt werden können. Daran arbeitet zurzeit die Koordinierungsstelle für IT Standards beim Senator für Finanzen Bremen (KoSiT). Der erforderliche XÖV-Standard XDatenschutzcockpit (XDSC) wird durch die KoSiT entwickelt. Er wird in Version 1.1.0 seit dem 30.09.2024 bereitgestellt und im XRepository veröffentlicht. Die Einbindung des DSC in die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, ist für eine spätere Ausbaustufe vorgesehen.

Und wie funktioniert das Datenschutzcockpit nun genau?

Eine Hand tippt auf einer Tastatur

Bürger:innen können sich im Datenschutzcockpit alle Datenübermittlungen digital anzeigen lassen, bei denen eine Identifikationsnummer (IDNr) verwendet wurde. Die Nutzenden melden sich zu Beginn an und authentifizieren sich im System. Es erfolgt ein Abruf der Identitätsdaten und der Registerabrufe. Am Ende einer Sitzung melden sich die Nutzenden ab.

Um Datenmissbrauch zu verhindern, werden hohe Sicherheitsanforderungen an das DSC gestellt. Daher werden auch nur geprüfte und zertifizierte Sicherheitsmechanismen angewendet.

Wie lässt sich das DSC anschließen?

Das RegMoG hat insgesamt 51 Register identifiziert (siehe RegMoG: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-05_Registermodernisierung.pdf, S. 13). Diese dürfen die IDNr in ihren Datenübermittlungen nur verwenden, wenn sie an das Datenschutzcockpit angeschlossen sind. Um sich an das DSC anschließen zu können, müssen die Register ihre Daten aufbereiten und anzeigefähig machen. Das bedeutet:

  • Bereitstellung von Daten (Protokoll-, Inhalts- und später voraussichtlich auch Bestandsdaten) für das DSC über eine definierte Schnittstelle und gemäß des Standards XDatenschutzcockpit
  • Mitwirkung beim Anzeigeformat bei der Inhaltsdatenübermittlung

Weitere Infos zum Datenschutzcockpit

Das Projekt Datenschutzcockpit (DSC) wird seit 2021 von der Abteilung 4 „Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste“ der FHB beim Senator für Finanzen, im Auftrag des BMI federführend umgesetzt. Mit der im Februar 2023 erlassenen Verwaltungsvereinbarung beauftragt das BVA, stellvertretend für das BMI, weiterhin die FHB mit der Umsetzung des DSC. Nach aktueller Planung wird die FHB ebenfalls mittels Rechtsverordnung seitens des BMI zu der öffentliche Stelle für den Betrieb des DSC benannt.

Sie haben Fragen zum Datenschutzcockpit? Hier finden Sie die FAQ für Bürger:innen und für öffentliche Stellen.