Der Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online (UVO) erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit, wie die aktuellen Zahlen für Januar zeigen: Im ersten Monat des Jahres haben über 1.600 Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss über den Onlinedienst UVO gestellt. Gleichzeitig zeigt auch der jährliche Überprüfungsbogen (UVOJahr) – damit wird das Fortbestehen einer Antragsberechtigung geklärt – ein stetiges Wachstum mit über 370 Anträgen im Januar.
“Dies ist ein großer Erfolg für Bremen“, kommentiert Staatsrat Dr. Martin Hagen die positive Entwicklung des Onlinedienstes. „Mit Unterhaltvorschuss Online (UVO) hat Bremen einen nach dem EfA-Prinzip gestalteten Onlinedienst – einer Leistung im Kommunalen Vollzug – entwickelt, welcher als erster in Deutschland in diesem Umfang Kommunen zur Verfügung steht.“
Aktuell profitieren Bürgerinnen und Bürger in elf Ländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) von Unterhaltvorschuss Online, während Bayern und Niedersachsen schnellstmöglich folgen sollen.
Neben der Einführung einer neuen Version von UVO und UVOJahr steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen nun auch die dritte Leistung ‚Nachreichen von Informationen‘ (NavI) flächendeckend zur Verfügung. Dieser Onlinedienst ermöglicht es, auch nachträglich relevante Dokumente zum Antrag einzureichen. In Kombination mit UVOJahr bietet dies den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, sämtliche Schritte auch nach dem initialen Antrag digital abzuwickeln.
Hier finden Sie alle Informationen zur Nachnutzung des Onlinedienstes Unterhaltsvorschuss und hier den Onlinedienst im Bremer Serviceportal.