Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat die Aufgabe, die Entwicklung und den Betrieb von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung zu koordinieren. Die Errichtung der KoSIT ist eine Folge der Ergänzung des Grundgesetzes um den Artikel 91c sowie des zugehörigen IT-Staatsvertrages. Die KoSIT unterstützt den IT-Planungsrat in dessen Aufgabe, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beschließen und Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte zu steuern. Die konkreten Aufgaben der KoSIT für den IT-Planungsrat sind in dem Errichtungskonzept der KoSIT beschrieben. Darüber hinaus führt die KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrat dessen Standardisierungsagenda. Die Arbeit der KoSIT wird durch einen Beirat gesteuert, in dem neben dem Bund und den Ländern auch Kommunen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vertreten sind.
Neben diesen Aufgaben kann die KoSIT von Mitgliedern des IT-Planungsrats oder von Stellen der Öffentlichen Verwaltung beauftragt werden. Dies setzt eine separate Finanzierung voraus. Diese Möglichkeit wird derzeit insbesondere von der Innenverwaltung genutzt: die KoSIT unterstützt den Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz (kurz: AK I der IMK) bei der Entwicklung und dem Betrieb mehrerer IT-Standards in seinem Zuständigkeitsbereich.
Organisatorisch ist die KoSIT in dem für E-Government zuständigen Referat in der Kernverwaltung der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt. Sie ist zum 01.04.2011 aus der OSCI Leitstelle hervorgegangen und führt deren Daueraufgaben fort.
Außerdem unterstützt die KoSIT im Auftrag des Bundes bei der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes.