Das IT-Architecture Board entscheidet darüber, welche Software als Standardanwendungen (Clientsoftware und Web-Anwendungen) genutzt werden und legt Bedingungen für die Verwendung sowie den Betrieb dieser fest. Zudem entscheidet es über Einsatzstrategien und die Standardisierung von Endgerätehardware durch Bildung von Anforderungsklassen (Hardwareklassen für PCs, mobile Endgeräte, Drucker, Monitore und Kleingeräte). Die Abstimmung und Festlegung von Prozessabläufen zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Gremiums. Das ITAB tagt alle sechs Wochen.
Im ITAB sind alle Ressorts durch ihre ITAB-Beauftragten vertreten. Dazu kommen der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, Beauftragte der Bürgerschaft und des Rechnungshofes sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit. Das ITAB wird durch Vertreter und Vertreterinnen des Aus- und Fortbildungszentrums, des Gesamtpersonalrates und Gesamtschwerbehindertenvertretung beraten. Ein Vertreter des zentralen Dienstleisters Dataport ist ständiges Mitglied des ITAB, unterstützt die Geschäftsführung bei der Vorbereitung der Sitzung und steht für Rückfragen zu technischen Aspekten zur Verfügung.
Die Geschäftsführung wird durch den Senator für Finanzen, vertreten durch den Abschnitt 410 IT-Querschnitt, wahrgenommen.