Moderne elektronische Register sind die Grundlage für digitale Verwaltungsleistungen. Durch die Vernetzung von Daten erleichtern sie Behörden die Arbeit und ermöglichen eine schnelle Antragstellung.
Name, Geburtsdatum, Familienstand, Einkommen: Bei jedem Antrag müssen Bürger:innen oder Unternehmen ihre Daten derzeit erneut angeben.
Grund hierfür: Der Austausch von Daten zwischen den 375 zentralen und dezentralen Registern in Deutschland ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Datenhaltung ist durch die föderale Struktur außerdem häufig dezentral organisiert.
Im Verwaltungsalltag hieß das bisher: Eltern, die Kinder- oder Elterngeld beantragen wollten, füllten jedes Mal erneut – im ungünstigsten Fall noch händisch und in Papierform – die entsprechenden Formulare aus und teilten so ihre Angaben mit. Andere Register wurden nicht automatisch aktualisiert. Die Herausforderung aus Verwaltungsperspektive ist hierbei: Personenverwechselungen müssen ausgeschlossen und die antragstellenden Personen eindeutig identifiziert werden. Die Registermodernisierung will das in den kommenden Jahren ermöglichen: Verschiedene Behörden sollen Daten dann untereinander austauschen und für verschiedene Verwaltungsverfahren automatisch nutzen dürfen.
Der Schlüssel dazu ist das Once-Only-Prinzip : Antragstellende müssen die Daten nur einmal, „Once-Only“, eingeben. Über Schnittstellen können und dürfen Behörden diese dann automatisch abrufen und sparen dabei Zeit und Kosten. Für Bürger:innen bedeutet das im Umkehrschluss: Nur für Änderungen oder fehlende Daten müssen sie nochmals tätig werden. Das Pilotprojekt „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE) in Bremen setzt dieses Prinzip bereits um: Mit einem einzigen digitalen Kombiantrag können erste Bremer Eltern neben dem Elterngeld gleichzeitig auch die Leistungen Geburtsanzeige, Namensbestimmung und Kindergeld beantragen. Bei der Antragstellung müssen sie dabei die Verwaltung nur einmal ihre Daten mitteilen und ihr Einverständnis zum weiteren Datenaustausch zwischen den Behörden geben.
Nicht nur innerhalb von Deutschland soll dieser Datenaustausch möglich sein. Ausgewählte Verwaltungsverfahren für EU-Bürger:innen werden zukünftig durch einen Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (Single Digital Gateway, SDG) auch innereuropäisch medienbruchfrei abgewickelt werden können.
Datenschutz und Datensicherheit stehen bei der Umsetzung der Registermodernisierung an oberster Stelle. Bürger:innen sollen transparent einsehen können, welche ihrer Daten die Behörden austauschen. Dafür hat Bremen das sogenannte Datenschutzcockpit (DSC) entwickelt. Nutzer:innen können in diesem „Tool“ von jedem Internetzugang aus und nach erfolgreichem Login, alle Daten zur eigenen Person einsehen, die von Behörden übermittelt wurden. Mit dem DSC können Bürger:innen zukünftig bequem und digital nachvollziehen, welche öffentlichen Stellen – wann und aus welchem Grund – Daten unter Verwendung der Identifikationsnummer (ID-Nummer) ausgetauscht haben.
Mit der ID-Nummer können Behörden Personen im Register künftig suchen und eindeutig zuordnen. Sie eignet sich besonders gut zur Identifikation, denn sie wird zufällig erzeugt, enthält keine Informationen über die Bürger:innen oder lässt Rückschlüsse auf sie zu.
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG), das im April 2021 in Kraft trat, bildet die Grundlage für die Modernisierung der Registerlandschaft in Bund, Ländern und Kommunen.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt durch die IT-Planungsrat-Initiative „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“, bestehend aus dem federführenden Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), sowie Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Gemeinsam schaffen sie die notwendige technische und organisatorische Infrastruktur zur Vernetzung und werden dabei unterstützt vom
Die Bremer Koordinierungsstelle für IT-Standards, kurz KoSIT, unterstützt den IT-Planungsrat bei der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes, indem sie das Kompetenzteam EU-Interoperabilität leitet. Das Kompetenzteam begleitet die Teilprojekte der Registermodernisierung dabei, die Anforderungen zur Interoperabilität, die auf europäischer Ebene entwickelt wurden, zu erfüllen. Gemeinsam mit anderen Kompetenzteams trägt die KoSIT somit zur Entwicklung einer geeigneten Technik-Architektur für ein Once-Only-fähiges System bei, und ist mit technischen Experten anderer EU-Mitgliedsstaaten wegen der Anschlussbedingungen im Dialog. Zudem entwickelt sie den Standard XDatenschutzcockpit (XDSC), mit dem Daten aus allen angeschlossenen Registern abgerufen werden können.
28.04.2022: Bremen schließt Vertrag mit Bundesbehörde zur Registermodernisierung
18.11.2021: Mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger: Bremen entwickelt bundesweites Datenschutzcockpit