Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzungsfreundlicher werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzungsperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert.
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal haben der Bund und die Länder ein arbeitsteiliges Vorgehen (Ressort-Land-Tandem je Themenfeld) etabliert. Länder, die die Federführung für ein bestimmtes Themenfeld übernommen haben, erarbeiten digitale Lösungen für die hierin enthaltenen OZG-Leistungen mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts. Dem arbeitsteiligen Prinzip folgend, werden die Ergebnisse (u. a. FIM -Informationen) den anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt, sodass eine flächendeckende Verfügbarkeit erreicht werden kann. Grundlegend für die Umsetzung des OZG ist der Aufbau des Portalverbunds.
Ein Großprojekt wie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit seinen thematisch sehr unterschiedlichen Herausforderungen erfordert eine klare Definition von Rollen und Aufgaben. Angelehnt an die vom Bund definierten Rollen gibt es auch in der Freien Hansestadt Bremen sehr unterschiedliche Rollen und Aufgaben. Dabei wird unterschieden zwischen zentralen Aufgaben, welche durch den Senator für Finanzen verantwortet werden, und dezentralen Rollen und Aufgaben, welche in der Verantwortung des jeweiligen Fachressorts liegen. Die Fachressorts müssen Landesleistungen und, gemeinsam mit ihren Dienststellen, auch Kommunalleistungen umsetzen. Der Senator für Finanzen steht dabei mit dem Digitalisierungsbüro beratend zur Seite und koordiniert die Gesamtumsetzung im Land Bremen. Die eingesetzten oder zum Einsatz kommenden Landesleistungen werden vom Land finanziert und können von der Kommune kostenlos nachgenutzt werden. Die kommunalen Leistungen sind von der Kommune zu finanzieren.
Die OZG-Koordinierungsstelle im Digitalisierungsbüro stellt den Informationstransfer zwischen allen Beteiligten in der Freien Hansestadt Bremen untereinander sowie zwischen den Beteiligten in der FHB und den relevanten Projekten und Gremien in anderen Ländern und auf Bund-Länder-Ebene sicher. Sie unterstützt die Ressorts unter anderem bei der Bestandsaufnahme der Zuständigkeiten und der Online-Dienste sowie bei der Umsetzungsplanung.