Das DSC und registerführende Stellen tauschen ihre Daten über die Schnittstellen OSCI oder XML/HTTPS aus. Die zulässigen Schnittstellen beschreibt der XDSC-Standard.
Ja, das DSC fragt alle Register an, die an das DSC angeschlossen sind, ob sie Daten mit der Identifikationsnummer (IDNr) innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht haben. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, können Nutzende eine Vorauswahl treffen, welche Register angefragt werden.
Das DSC nutzt den XÖV-Standard XDatenschutzcockpit, um Daten von den Verwaltungsregistern abzurufen. Zudem verwendet das DSC den Standard XBasisdaten, damit es die Identifikationsnummer (IDNr) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) abrufen kann.
Weitere Informationen zu XÖV-Standards
Weitere Informationen zu XBasisdaten
Weitere Informationen zu XDatenschutzcockpit
Derzeit ist nicht vorgesehen, dass beim XDSC andere Standards berücksichtigt werden. Das DSC verwendet jedoch zusätzlich den Standard XBasisdaten, damit es die Identifikationsnummer (IDNr) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) abrufen kann.
Die Informationen, die beim DSC ausgetauscht werden, weichen von den Informationen bestehender XÖV-Standards stark ab. Daher wurde ein neuer XÖV-Standard entwickelt. Er beinhaltet jedoch Synergien aus bestehenden Standards.
Das DSC hat die IT-Schnittstellen „OSCI“ und „XML über http“ bereits umgesetzt, so dass erste Register im Rahmen von Anbindungsprojekten angebunden werden können.
Form und Verfahren des mehrstufigen Abrufs sind im XDSC -Standard beschrieben. Die Verbindlichkeit ergibt sich aus der Rechtsverordnung, die den Standard begleitet.
Nur die registerführenden Stellen protokollieren die Datenübermittlungen. Diese werden bei jeder Anfrage über das DSC neu abgerufen.
Siehe Frage 15 (FAQ - Teil 1).
Nein, es ist derzeit nicht geplant, das DSC in Onlineanträge zu integrieren.
Das System sollte jederzeit verfügbar sein und synchron bzw. sofort auf eine Anfrage des DSC reagieren. Es muss in weniger als 500 Millisekunden Informationen bereitstellen können.
Siehe Frage 1 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 18 (FAQ - Teil 1).
Alle registerführenden Stellen, die bei Datenübermittlungen die Identifikationsnummer (IDNr) als Erkennungsmerkmal einsetzen, müssen ihre Übermittlungen im DSC transparent machen. Dies ist perspektivisch auch für die Bestandsdaten vorgesehen.
Bestandsdaten sind aktuell noch nicht fest definiert. Es ist in Diskussion, ob es sich um Basisdaten handelt, die bei Behörden zu Personen vorliegen, oder um Daten, die darüber hinausgehen. Welche Daten als anzeigepflichtig gelten, sollte zunächst jede registerführende Stelle für sich rechtlich bewerten und festlegen.
Siehe Frage 2 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 20 (FAQ - Teil 1).
Sie müssen Datenübermittlungen, die eine Identifikationsnummer (IDNr) verwenden, zwei Jahre speichern und anschließend in der Regel löschen. Dies legt das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Paragraf 9, Artikel 1 fest.
Siehe Frage 40 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 30 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 13 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 41 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 42 (FAQ - Teil 1).
Siehe Frage 22 (FAQ - Teil 1).
Die Korrekturen nach Artikel 16 der DSGVO können nicht im DSC, sondern nur im jeweiligen Register umgesetzt werden.
Dritte, einschließlich des DSC-Betreibers, die Freie Hansestadt Bremen, können die übermittelten Daten der Register nicht einsehen. Der DSC-Betreiber ist datenschutzrechtlich nur für die vollständige und unverfälschte Übertragung vom Register an die Nutzenden verantwortlich.
Nutzende können jederzeit Auskunft über die Daten, die über sie im DSC gespeichert werden, verlangen und diese löschen lassen. Die jeweiligen Register speichern die Datenabrufe. Dort können Nutzende diese Daten anfragen und löschen lassen.
Das DSC wird von der Freien Hansestadt Bremen, genauer dem Senator für Finanzen, umgesetzt. Der Betrieb läuft in einem Rechenzentrum, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Der technische Betreiber ist dabei Dataport.
Das Verarbeitungsverzeichnis führt die Freie Hansestadt Bremen.
Das DSC-Projekt ist über das Funktionspostfach datenschutzcockpit@finanzen.bremen.de erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf den Bremer Seiten zum Datenschutzcockpit.
Informationen erhalten Sie im Xrepository.
Das DSC geht gemeinsam mit dem Projekt Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auf die registerführenden Stellen zu.
Ein Konzept mit fachlichen und technischen Informationen zum Anschluss sowie Hilfe für Entwickler:innen ist im Aufbau und wird stetig erweitert.
Wir arbeiten an Hilfestellungen und Anleitungen für registerführende Stellen.
Siehe Frage 16 (FAQ - Teil 1).
Die Miniprojekte dienen dazu, ein konkretes Register anzuschließen und bestehen aus Teilnehmenden dieses Registers.
Die Reihenfolge, wann Register an das DSC angeschlossen werden, legt dabei das Projekt zum Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) fest. Darauf basierend setzt das DSC-Projekt Miniprojekte auf.
Derzeit gibt es keine aktive Kommunikation zu Bürger:innen über das DSC. Dies ist voraussichtlich 2024 geplant, jedoch frühestens nach den Testphasen.
Eine zentrale Auskunftstelle für Bürger:innen ist nicht geplant. Die angezeigten Daten liegen in der Verantwortung der registerführenden Stelle, die die Daten bereitstellen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie die Daten leicht verständlich für alle Bürger:innen darstellen. Im DSC finden Nutzende bei jeder Datenübermittlung Kontaktinformationen zur Behörde.