"Das DSC erfüllt 2024 die Vorgaben zur Barrierefreiheit – gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV).
Die Benutzerführung des DSC ist zunächst in Deutsch und Englisch verfügbar. Die übermittelten Daten aus den Registern sind im DSC ausschließlich in deutscher Sprache einsehbar bzw. sie werden nicht übersetzt.
Um sich anzumelden, das heißt zu authentifizieren, benötigen Sie:
Nein, aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ist das DSC ausschließlich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nutzbar.
Auf das DSC können Sie derzeit nur mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zugreifen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die Ihre Daten betreffen, an Ihre zuständigen Behörden.
Ausländische Mitbürger:innen, die über keinen deutschen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion verfügen, können das DSC leider nicht nutzen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die Ihre Daten betreffen, an Ihre zuständigen Behörden.
Ja, jedes Mal, wenn Sie das DSC nutzen möchten, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem Online-Ausweis authentifizieren. Das dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel wechseln, ändern sich auch kartenspezifische Merkmale Ihrer Online-Ausweisfunktion. Wenn Sie sich das erste Mal damit anmelden, ruft das DSC deshalb automatisch für den neuen Online-Ausweis Ihre Identifikationsnummer (IDNr) bei der Registermodernisierungsbehörde ab. Dies dauert wenige Sekunden. Danach können Sie Anfragen im DSC starten.
Wenn Sie sich anmelden, wird automatisch Ihre Identifikationsnummer (IDNr) bei der Registermodernisierungsbehörde ermittelt. Denn die IDNr ist Voraussetzung, dass das DSC Ihnen Datenaustausche zwischen Behörden anzeigen kann. Kann Ihre IDNr nicht ermittelt werden, können Sie sich nicht anmelden und das DSC nicht nutzen.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Eine Anmeldung mit der BundID oder dem ELSTER-Konto, mit denen Sie viele Onlinedienste von Behörden nutzen können, ist technisch noch nicht möglich. Es ist perspektivisch vorgesehen, dass Sie sich mit der BundID beim DSC anmelden können.
Sie können Protokoll- und Inhaltsdaten zu Ihrer Person einsehen, die öffentliche Stellen oder Register in den letzten zwei Jahren ausgetauscht haben. Das heißt:
Dies betrifft nur Datenaustausche, die Ihre Identifikationsnummer (IDNr) verwenden. Zukünftig können Sie sich auch Bestandsdaten, also die vorhandenen Daten zu Ihrer IDNr in den Registern anzeigen lassen.
Der Umfang von anzeigbaren Daten im DSC hängt von der Anzahl der Behörden ab, die mit dem DSC verbunden sind. In der Anfangsphase zeigt das DSC Bürger:innen deshalb nur wenige Datenübermittlungen an. Die Datentransparenz wird aber mit zunehmender Anzahl angebundener Behörden an das DSC steigen.
Antwort in Frage 2.
Die Identifikationsnummer (IDNr) ist ein einheitliches und behördenübergreifendes Merkmal und wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Bürger:innen vergeben. Sie sorgt dafür, dass Ihre Daten in den Registern der öffentlichen Verwaltung eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können.
Die bestehenden rechtlichen Regelungen, wann eine Behörde auf welche Ihrer Daten zugreifen darf, werden nicht erweitert. Ist eine öffentliche Stelle vom Gesetzgeber dazu berechtigt, Daten zu einer Person mit einer anderen Behörde auszutauschen, ist dies unverändert zulässig, mit dem Unterschied, dass diese Daten zukünftig über die Identifikationsnummer eindeutig zugeordnet werden können. Dadurch wird gewährleistet, dass korrekte personenbezogene Daten zwischen den Behörden ausgetauscht werden.
Im DSC dürfen nach aktueller Rechtsgrundlage nur Datenübermittlungen angezeigt werden, die eine Identifikationsnummer (IDNr) verwenden.
Ja, Ihnen werden nur digitale Datenübermittlungen angezeigt, die im Rahmen von IT-gestützten Prozessen, sogenannten IT-Fachverfahren, zwischen Behörden ausgetauscht worden sind. Die klassische E-Mail gehört nicht dazu.
Als erstes Pilotregister schließt sich 2024 das Nationale Waffenregister dem DSC an. Es folgen 2025 weitere Erprobungsregister, wie Register der Bundesagentur für Arbeit und das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes. Schrittweise sollen weitere Stellen hinzukommen, die bei Ihrer Datenübermittlung die Identifikationsnummer (IDNr) verwenden.
Im DSC können Sie die Daten einsehen, die die angeschlossenen Register zu Ihrer Identifikationsnummer (IDNr) protokolliert haben. Das DSC schafft damit zusätzliche Transparenz, ersetzt jedoch nicht Ihre datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte – nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die jeweiligen Behörden.
Wenn Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis im DSC authentifizieren, ermittelt das DSC anhand der Merkmale aus Ihrem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) automatisch Ihre Identifikationsnummer (IDNr). Dies geschieht über den sogenannten Identitätsdatenabruf (IDA) bei der Registermodernisierungsbehörde. Dort ist Ihre persönliche IDNr mit den dazugehörigen Basisdaten hinterlegt.
Wenn Sie das DSC schon einmal verwendet haben und Sie am Ende der Nutzung zugestimmt haben, dass Ihre persönliche IDNr im DSC gespeichert wird, entfällt der Identitätsdatenabruf.
Anschließend kann das DSC Datenübermittlungen, bei denen angeschlossene Behörden Ihre IDNr verwendet haben, in mehreren Stufen abrufen. In der ersten Stufe wird bei den Behörden angefragt, ob Datenübermittlungen zu Ihrer IDNr vorliegen. Das DSC listet dann die Datenübermittlungen auf. In einer weiteren Stufe können Sie Datenübermittlungen auswählen und die Daten einsehen.
Sie sehen:
Zukünftig können Sie sich auch Bestandsdaten zu Ihrer IDNr, also die vorhandenen Daten in den Registern, anzeigen lassen.
Ja, das DSC fragt alle Register an, die an das DSC angeschlossen sind, ob sie Daten mit Ihrer Identifikationsnummer (IDNr) innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht haben. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, können Sie eine Vorauswahl treffen, welche Register angefragt werden.
Das DSC fragt alle angeschlossenen Register ab. Aktuell ist es leider nicht möglich, einzelne Stellen auszuwählen. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, wird dies jedoch möglich sein.
Das DSC zeigt Ihnen an, welche angeschlossenen Register auf Ihre Anfrage geantwortet haben und welche nicht. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sind die Verwaltungen zuständig.
Ja, im DSC haben Sie die Möglichkeit, angezeigte Daten als PDF-Datei zu exportieren und das PDF zu speichern.
Aktuell gibt es noch keine Suchfunktion.
Wenn Nutzende Daten abfragen, die sie aufgrund einer Auskunftssperre nicht einsehen dürfen, erhalten sie eine neutrale Information dazu. Diese lässt nicht auf den Grund schließen, warum sie die Daten nicht sehen können.
Die jeweiligen Register sind dafür zuständig, dass Personen nur erlaubte Daten erhalten.
Das DSC speichert nur Ihre Identifikationsnummer (IDNr) und kartenspezifische Merkmale Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), die zur sicheren Identifikation Ihrer Person für die DSC-Nutzung erforderlich sind. Dazu müssen Sie vorher eingewilligt haben. Das DSC und seine Vorgänge, die Daten verarbeiten, basieren auf Artikel 2 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG).
Zum Gesetz
Nein, das DSC schafft Ihnen zusätzliche Transparenz. Sie können darüber hinaus bei Behörden Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind oder verarbeitet werden.
Sie können jederzeit Auskunft über die Daten, die über Sie im DSC gespeichert werden, verlangen und diese löschen lassen. Die jeweiligen Register speichern Ihre Datenabrufe. Dort können Sie diese Daten anfragen und löschen lassen.
Um Daten zu Ihrer Person korrigieren zu lassen, kontaktieren Sie bitte die Behörde, die für die Daten verantwortlich ist. Sie haben nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, personenbezogene Daten berichtigen zu lassen.
Antwort in Frage 1.
Das bundesweite DSC wird von der Freien Hansestadt Bremen, genauer dem Senator für Finanzen – im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Registermodernisierungsbehörde – entwickelt.
Der Betrieb läuft in einem Rechenzentrum, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Der technische Betreiber ist dabei Dataport.
Antwort in Frage 28.
Derzeit gibt es keine aktive Kommunikation zu Bürger:innen über das DSC. Dies ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant, jedoch frühestens nach den Testphasen.