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Zuständigkeitsbereich der Finanzämter

Welches Finanzamt ist für mich zuständig

Die Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.

Seit dem 01.04.2017 gilt eine neue Finanzämter-Zuständigkeitsverornung. Demnach ist das Finanzamt Bremen  zuständig für das gesamte Stadtgebiet Bremen. Für den Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig.

Für folgende Steuerarten erfolgt die Bearbeitung nur in bestimmten Finanzämtern:

Erbschaftsteuer: Bremerhaven

Grunderwerbsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremerhaven

Grundsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremerhaven(mit Sitz in Bremen)

Hundesteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen

Kraftfahrzeugsteuer: Bund

Schenkungssteuer: Bremerhaven

Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra): Bremerhaven, Außenstelle Bremen

Vergnügungsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen

Zweitwohnungsteuer Stadt Bremen: Finanzamt Bremen

Sollten Sie Ihre Steuernummer vorliegen haben, können Sie auch daraus Ihr Finanzamt ableiten. Beginn der Steuernummer:

2457 Finanzamt Finanzamt Bremerhaven (mit Sitz in Bremen) Einheitsbewertung und Grundsteuer

2460 Finanzamt Bremen (Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zeitwohnungsteuer, Einkommensteuer  und ggf. Umsatz- und Gewerbesteuer)

2475 Finanzamt Bremerhaven (einschliesslich Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer)

2477 Finanzamt Bremerhaven (Einheitsbewertung Grundstücke)

2485 Finanzamt Bremerhaven (Arbeitnehmerbereich)

Welche Fristen sind zu beachten?

keine