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Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) - Bescheinigungen abrufen

Wie erhalte ich die vorausgefüllte Steuererklärung?

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung können die der Steuerverwaltung von Arbeitgebern oder Versicherungen zu seiner Person übermittelten Daten der letzten 4 Jahre abgerufen werden. Neben

Name,
Adresse und
Religionszugehörigkeit
werden auch die
Lohnsteuerdaten,
Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und
Riester- und Rürupbeiträgen
zum Abruf bereitgestellt.

So verringert sich das mühsame Suchen der per Papier zugesandten Bescheinigungen.

Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten auf Wunsch in die elektronische Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen einen Computer mit Internetanschluss sowie eine Registrierung im ElsterOnline-Portal
  • Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf.
  • Natürlich kann auch eine andere Person wie der Lebenspartner, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer

Nach der Registrierung und Anmeldung am Elster Onlie Portal (EOP) können die Belege angezeigt werden, sobald sie der Steuerverwaltung übermittelt wurden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen haben z. B. Arbeitgeber und Versicherungen für die Übermittlung der Belege zur Einkommensteuererklärung Zeit bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Näheres zur Registrierung am Elster Online Portal erhalten Sie unter www.elster.de.

Wollen Sie als Steuerberater auf die Daten Ihrer Mandanten zugreifen, besteht daneben die Möglichkeit, die Vollmachtsdatenbank Ihrer Steuerberaterkammer zu nutzen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihrer Steuerberaterkammer.

Weitere Hinweise

Wenn Sie Ihre Identifikationsnummer nicht finden, sollten Sie auf ihren letzten Steuerbescheid oder auf dem letzten Schreiben des Finanzamts nachsehen.
Auf diesen wird die Identifikationsnummer eingedruckt.
Alternativ können Sie diese unter
www.identifikationsmerkmal.de anfordern. Ggf. sind auch die Meldebehörden bei der Ermittlung behilflich.

Bei Fragen zur Anmeldung am ElsterOnline Portal wenden Sie sich per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

Bei Fragen zur Anmmeldung zur VaSt und damit zusammenhängender Fragen (Rechteverwaltung, Abrufcodebriefe, Freischaltcodebriefe, Infobriefe der Vollmachtsdatenbank) wenden Sie sich bitte per E-Mail an rechteverwaltungsstelle@fa-hb.bremen.de.

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Woche für die erstmalige Anmeldung. Danach rund um die Uhr möglich.