Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind schriftlich zu stellen. Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung und zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer eingestellt.
Sie füllen den Antrag aus und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
200,00 EUR 200 Euro für die verbindliche Auskunft für die Zulassung.
200 Euro für den Antrag auf Befreiung von der Prüfung.
Aktualisiert am 31.01.2025