Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?
Von der Umsatzsteuer befreit werden können:
wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Notwendig ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde
Zuständige Landesbehörde für die Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen ist der
Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen,
E-Mail: office@kultur.bremen.de
Nähere Informationen erhalten Sie dort. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden.
Zuständig für dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen ist die
Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 - 12, 28195 Bremen,
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Nach Erteilung der Bescheinigung müssen Sie diese, zwecks Erlangung der Steuerbefreiung, Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen.
Aktualisiert am 18.07.2024