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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Bescheinigung in Steuersachen

Bescheinigung der momentanen steuerlichen Verhältnisse

Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Gastättenkonzession, Verlängerung der Taxikonzession, Erteilung öffentlicher Aufträge etc. benötigt.

Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:

  • per vereinfachtem Online-Formular über das Serviceportal
  • per Post
  • per E-Mail
  • per Telefax

Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der  die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.

Weitere Hinweise

Das  zuständige Finanzamt ist dort, wo der Antragsteller steuerlich geführt wird  

Welche Fristen sind zu beachten?

keine

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Woche

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine