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Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft möglich.

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister oder Partnerschaftsregister die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird.

Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in ihren Namen aufzunehmen und im beruflichen Verkehr zu führen.

Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person des Vertretungsbefugten müssen Sie der Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzeigen. Der Änderungsanzeige müssen Sie eine beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde beifügen. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder einen amtlichen Ausdruck der Eintragung nachreichen.

Voraussetzungen

  • Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister oder Partnerschaftsregister
  • Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer

Der Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich bei der Steuerberaterkammer einzureichen, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. In dem Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen. Dem Antrag auf Anerkennung ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beizufügen.