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SEPA-Lastschriftmandat: Automatische Bezahlung von Steuern und Abgaben

Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten!

Steuern und Abgaben sind zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen (Fälligkeit). Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlun-gen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzverwaltung erfolgen. Das Risiko für den Einzug der Zahlungen trägt die Finanzverwaltung. Beim Einzug wird auch der richtige Verwendungszweck automatisch berücksichtigt. Dadurch sparen Sie sich Überwachungsaufwand und etwaige Kosten für Einzelüberweisungen. Ihr Konto wird frühestens einen Tag nach der Fälligkeit belastet.

Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann jederzeit durch Sie widerrufen werden. Außerdem können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Für jede Steuernummer ist ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.

Bei Änderung Ihres Bankkontos sollten Sie der Finanzverwaltung auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. 

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein Girokonto mit Guthaben. Bei Tagesgeldkonten oder anderen Sparkonten ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich.
  • Das ausgefüllte amtliche Formular "SEPA-Lastschriftmandat" ist rechtzeitig vor der Fälligkeit bei der Finanzverwaltung einzureichen. Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?"), Brief, Fax oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ca. 2 Wochen dauern kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • SEPA-Lastschriftmandat
    • zweifach unterschrieben
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)
  • Ihre Steuernummer / Ihre Steuernummern

Sie können die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Den Link zum Formularcenter finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".

Das SEPA-Lastschriftmandat ist zweifach von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber zu unterschreiben. Wenn die Abbuchung für eine andere steuerpflichtige oder abgabenpflichtige Person erfolgen soll, hat diese Person ebenfalls dort zu unterschreiben. Bei einer gemeinsamen Steuernummer ist die Unterschrift von beiden Ehegatten / Lebenspartnern erforderlich.

Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Sie können die Abbuchung der Finanzverwaltung durch die feste Gläubiger-Identifikationsnummer (Bundesland Bremen: DE12FA000000103834 oder Stadt Bremen) und die Mandatsreferenznummer nachvollziehen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto über genug Guthaben für die SEPA-Lastschrift verfügt. Sollte Ihr Bankkonto nicht über das notwendige Guthaben verfügen, ist eine Abbuchung nicht möglich. Die Finanzverwaltung behält sich in diesen Fällen vor, Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren auszuschließen und Ihnen den Schaden für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen würden Sie eine schriftliche Mitteilung erhalten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Das SEPA-Mandat sollte rechtzeitig vor der Fälligkeit der Steuern und Abgaben erteilt werden. Die Zahlungsfristen ergeben sich aus den Schreiben der Verwaltung (z.B. Bescheid, Rechnung, Mahnung).

Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihres SEPA-Lastschriftmandats kann ca. 2 Wochen dauern.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die erfolgreiche Abbuchung fallen keine Gebühren/Kosten an.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Finanzamt Bremen am Mo. 02.12.24 um 12:00