Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Schriftform bei Mitteilung der Änderung der eigenen Bankverbindung der abgabenpflichtigen Person.
VoraussetzungenDamit die Finanzbehörden eventuelle Erstattungen zeitnah durchführen können, muss den Finanzämtern Bremen bzw. Bremerhaven die aktuelle Bankverbindung (IBAN) bekannt sein.
Angaben der Steuernummer auf dem Schreiben bez. der Bankverbindung.
VerfahrenSteuererstattungen werden durch das Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven im Steuerbescheid festgesetzt. Die Finanzkasse überweist den erstattungsberechtigten Personen das Guthaben auf das für Erstattungszwecke angegebene Bankkonto. Dafür muss das Bankkonto entweder in der Steuererklärung angegeben oder schriftlich oder im Internet über Mein ELSTER mitgeteilt werden.
Diese Mitteilung der aktuellen Bankverbindung muss in Schriftform erfolgen (Fax ist auch zulässig) und unterschrieben sein (bei der Einkommensteuer von beiden zusammenveranlagten Ehegatten). Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.
Änderungen der Bankverbindung sollten möglichst kurzfristig dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
1 Tag Die schriftliche Mitteilung der Bankverbindung wird umgehend der zuständigen Stelle im Finanzamt zugeleitet und von dort in die EDV eingegeben, so dass diese kurzfristig zur Verfügung steht.
Beim zuständigen Finanzamt fallen keine Gebühren an. (Über die bei den Banken für die Änderung der Bankverbindung fälligen Gebühren sind keine Aussagen möglich.)
Bitte Bankverbindung schriftlich (nicht mündlich) mitteilen: Mitteilung per Fax ist ebenfalls möglich. Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.
Bitte die neue Bankverbindung dem zuständigem Finanzamt mitteilen. Wenn Sie Ihre Information an die Landeshauptkasse Bremen richten, werden diese an das zuständige Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven weitergeleitet. Das verzögert die Bearbeitungszeit. Wenden Sie sich daher direkt an das zuständige Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven.
Ggf. hat die Erstattung den Bereich der Finanzbehörde bereits verlassen. Nehmen Sie sofort Kontakt mit der zuständigen Finanzkasse in Bremen (Landeshauptkasse Bremen) bzw. Bremerhaven (Finanzamt Bremerhaven) auf. Diese ist in Ihrem Steuerbescheid oben rechts angegeben.
Die Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung für Erstattungszwecke muss schriftlich (mit Unterschrift) oder über Mein ELSTER beim zuständigen Finanzamt Bremen oder Bremerhaven erfolgen. Eine Mitteilung per einfacher E-Mail oder Telefon ist nicht zulässig.
Aktualisiert am 19.09.2023