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Mitteilung von Änderungen der eigenen Bankverbindungen (IBAN) für Erstattungen von den Finanzbehörden

Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Schriftform bei Mitteilung der Änderung der eigenen Bankverbindung der abgabenpflichtigen Person.

Voraussetzungen

VoraussetzungenDamit die Finanzbehörden eventuelle Erstattungen zeitnah durchführen können, muss den Finanzämtern Bremen bzw. Bremerhaven die aktuelle Bankverbindung (IBAN) bekannt sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mitteilung der eigenen Bankverbindung mit IBAN und ggfl. BIC
    • Unterschriebene Mitteilung der Bankverbindung mit IBAN und BIC (bei derEinkommensteuer ggf. von beiden Ehegatten) oder eine Übermittlung per MeinELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge,Einspruch und Mitteilungen"
    • BIC ist nur erforderlich, wenn es sich um eine ausländische Bankverbindunghandelt. 
  • Steuernummer

    Angaben der Steuernummer auf dem Schreiben bez. der Bankverbindung.

VerfahrenSteuererstattungen werden durch das Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven im Steuerbescheid festgesetzt. Die Finanzkasse überweist den erstattungsberechtigten Personen das Guthaben auf das für Erstattungszwecke angegebene Bankkonto. Dafür muss das Bankkonto entweder in der Steuererklärung angegeben oder schriftlich oder im Internet über Mein ELSTER mitgeteilt werden.

Diese Mitteilung der aktuellen Bankverbindung muss in Schriftform erfolgen (Fax ist auch zulässig) und unterschrieben sein (bei der Einkommensteuer von beiden zusammenveranlagten Ehegatten). Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.

Welche Fristen sind zu beachten?

Änderungen der Bankverbindung sollten möglichst kurzfristig dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Tag Die schriftliche Mitteilung der Bankverbindung wird umgehend der zuständigen Stelle im Finanzamt zugeleitet und von dort in die EDV eingegeben, so dass diese kurzfristig zur Verfügung steht.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Beim zuständigen Finanzamt fallen keine Gebühren an. (Über die bei den Banken für die Änderung der Bankverbindung fälligen Gebühren sind keine Aussagen möglich.)