Sie möchten Ihren Hund anmelden?
Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die Steuermarke für die Kalenderjahre 2022 bis 2025 ist gelb (Kreis).
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Auflauf des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird.
Beispiel 1: Aufnahme des Hundes
Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.
Lösung: Die Besteuerung findet ab Oktober für drei Monate im Jahr 01 statt.
150 Euro x 3/12 = 37,50 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01
In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.
Beispiel 2: Abgabe des Hundes
Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01 abgegeben
Lösung: Die Besteuerung findet bis September für neun Monate im Jahr 01 statt.
150 Euro x 9/12 = 112,50 Euro zeitanteilige Hundesteuer
Beispiel 3: Aufnahme des Hundes (jünger als drei Monate)
Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.
Lösung: Die Besteuerung findet erst dann statt, wenn der Hund drei Monate alt geworden ist, also am dem 12. Oktober im Jahr 01. Die Hundesteuer wird ab November im Jahr 01 für zwei Monate berechnet.
150 Euro x 2/12 = 25,00 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01
In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.
Beispiel 4: Abgabe des Hundes (jünger als drei Monate)
Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 abgegeben.
Lösung: Es findet keine Besteuerung statt, da der Hund noch keine drei Monate alt ist.
Die Anmeldung kann erfolgen:
per Fax
Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen befreit, ermäßigt oder erlassen werden.
3 Monate Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist.
8 Wochen
150,00 EUR Die Steuer beträgt ab 1. Januar 2016 150 Euro je Hund und Kalenderjahr.
10,50 EUR Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,50 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.
Telefonisch oder schriftlich kann eine Ersatzhundesteuermarke beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,50€ für das Ausstellen der Ersatzmarke.
Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich.
Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich
Es kann ein Antrag auf Stundung bzw. Erlass gestellt werden (vgl. Dienstleistungsbeschreibung zu "Erlass der Hundesteuer"). Ein Erlass ist nicht zu verwechseln mit einer Steuerbefreiung und muss jedes Jahr neu beantragt werden (nur gültig für ein Jahr).
Hinsichtlich der Bereitstellung für Hundekot-Behälter, Hundekot-Tütenspender und Freilaufflächen wenden Sie sich bitte direkt an das hierfür zuständige Umweltressort.
Link: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Aktualisiert am 29.10.2024