Sie möchten Ihren Hund abmelden?
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.
Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].
Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.
Die Abmeldung kann erfolgen:
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
2 Wochen Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen
8 Wochen
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.
Aktualisiert am 18.10.2024