Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.
Der Gesetzgeber wurde mit dem Urteil verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen.
Die bisherigen Regelungen dürfen bis dahin weiterhin angewendet werden.
Auch nach der Verkündung der Neuregelungen dürfen die Alt-Regelungen noch weitere 5 Jahre angewendet werden.
Somit haben die Finanzämter bis zum 31.12.2024 Zeit die Regelungen umzusetzen, d.h. die Neuregelungen einzuführen und anzuwenden.
Da bundesweit ca. 35 Mio. und bezogen auf Bremen ca. 230.000 Grundstücke neu bewertet werden müssen, ist dieser Zeitraum auch notwendig.
Grund der Neuregelung:
Für die Berechnung der Grundsteuer werden die so genannten Einheitswerte zugrunde gelegt. Diese wurden in den alten Bundesländern zuletzt 1964 und in den neuen Bundesländern 1935 ermittelt und seit dem nicht an die aktuellen Wertverhältnisse angepasst.
Veränderungen am Grundstücksmarkt und auch die Weiterentwicklung im Bereich des Wohnungsbaus wurden seit 1964 nicht berücksichtigt. Da es seit über 50 Jahren keine Neubewertungen aller Grundstücke gab, entsprechen die alten Einheitswerte nicht mehr den aktuellen Werten. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für verfassungswidrig erklärt.
Aktualisiert am 24.03.2021