Termin zur Abgabe der Erklärung kann nicht eingehalten werden - Antrag auf Fristverlängerung
Ist es vorhersehbar, dass Sie den gesetzlichen Termin zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, kann das Finanzamt diese Frist auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Umständen verlängern.
Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift oder den Antrag auf eine Fristverlängerung.
Den Link zum Elster-Kontaktformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Elster Kontaktformular".
Abgabefristen für die Steuererklärung:
Steuerlich nicht beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2021 01.11.2022
2022 02.10.2023
2023 02.09.2024
2024 31.07.2025
2025 31.07.2023
Steuerlich beratene Personen:
Veranlagungszeitraum
2021 31.08.2023
2022 31.07.2024
2023 02.06.2025
2024 30.04.2026
2025 01.03.2027
Ist es Ihnen nicht möglich, die Abgabefrist für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einzuhalten, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Fristverlängerungsanträge sind ausschließlich schriftlich unter Angabe von triftigen Gründen beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Anträge sind schriftlich per Post oder per Fax zu senden.
Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.
Wer das Elster-Verfahren nutzt, kann eine Fristverlängerung auch über ELStER einreichen.
Fristverlängerungsanträge sind an das Finanzamt zu richten, bei dem die antragstellende Person steuerlich geführt wird.
Ein Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen auf Fristverlängerung trägt der Steuerpflichtige das Risiko einer Säumnis und der Festsetzung eines Verspätungszuschlags für den Fall der Ablehnung des Antrags.
Es entstehen durch den Antrag auf Fristverlängerung keine Kosten.
Eine Fristverlängerung muss in diesem Fall nicht beantragt werden. Die Steuererklärung kann trotzdem abgegeben werden. Bei elektronischer Abgabe wird sogar ausdrücklich danach gefragt, ob Unterlagen nachgereicht werden; man setzt dann in einem Antwortkästchen einen entsprechenden Haken. Bei Abgabe der Steuererklärung in Papierform besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall ist der Erklärung eine formlose Mitteilung beizufügen.
Die fehlenden Unterlagen sollen in beiderseitigem Interesse so schnell wie möglich nachgereicht werden.
Nicht in jedem Fall. Das Finanzamt wird sich aber mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch Unterlagen oder Auskünfte für die Bearbeitung der Steuererklärung benötigt werden.
Ja, wenn die angekündigten Unterlagen aus der Sicht des Finanzamts nicht unbedingt erforderlich sind.
Aktualisiert am 14.11.2023