Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen.
Viele von Ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen einer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Rat und Hilfe an. Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen. Ansprechpersonen stehen Ihnen an unseren Standorten Bremen (Mitte), Bremen Nord und Bremerhaven zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu begleiten.
Vielleicht wissen Sie bereits, dass jede Existenzgründerin / jeder Existenzgründer innerhalb eines Monats nach Betriebsbeginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) zur Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines Einzelunternehmens verpflichtend elektronisch dem Finanzamt übermitteln muss.
Am einfachsten können Sie diese Übermittlung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Onlinefinanzamt“ unter www.elster.de erledigen. Nach der Registrierung bei ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter „Formulare & Leistungen“.
Möchten Sie das Beratungsangebot wahrnehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpersonen oder buchen Sie einen Vor-Ort-Termin.
Voraussetzungen für persönliche Beratungen im Finanzamt sind:
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:
Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de
Bei Verständnisfragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpersonen.
Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:
Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de
Eine Beratung in Bremen ist derzeit nur in Bremen Stadtmitte möglich.
Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle https://www.einheitlicher-ansprechpartner.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen132.c.122100.de an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbstständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit an.
Für die steuerliche Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wenn Sie keine kommerzielle Software zur Verfügung haben, können Sie dies auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigen.
Bitte schauen Sie unter dem Eintrag "Häufig gestellte Fragen" nach
1 Monat
Wer einen gewerblichen Betrieb (auch Land-u. Forstwirtschaft) oder eine Betriebstätte eröffnet, ist zur Anzeige gegenüber der Gemeinde innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet.
In der Stadt Bremen ist die Gewerbemeldestelle https://www.service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.49378.de,
in der Seestadt Bremerhaven ist das Bürgeramt / Ordnungsamt https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/dienstleistungen/an-um-oder-abmeldung-eines-gewerbes.35661.html#collapse-dienststelle) die zuständige Stelle.
Daneben muss auch eine steuerliche Anmeldung innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden.
Bei Freiberuflern ist nur eine steuerliche Anmeldung (siehe vorheriger Absatz) durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit ( Frist 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit).
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchführen. Hierzu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies kann auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigt werden. Sofern Sie noch kein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie auf der angegebenen Internetseite für die Abgabe des Fragebogens ein temporäres Zertifikat innerhalb von Minuten erstellen. Dazu klicken Sie bitte auf Benutzerkonto erstellen und folgen den weiteren Schritten.
Die oben genannten Grundsätze gelten auch für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit.
Aktualisiert am 10.11.2024