Warum bekomme ich einen neuen Bescheid, ohne dass sich etwas ändert?
Es hat sich etwas an der Bestandskraft geändert. Der geänderte Bescheid enthält weitere Vorläufigkeiten, die zunächst keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer haben. Hierzu enthält der Bescheid auch eine Erläuterung, z.B.:
"Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom **.**.**** , da hinsichtlich aller im Einspruchsverfahren geltend gemachten Einwendungen die Steuerfestsetzung nunmehr vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO ist."
Gegen den ursprünglichen Bescheid lag ein Einspruch vor.
Sobald die Gründe für die neu aufgenommenen Vorläufigkeiten wegfallen, z.B. durch ein in dieser Sache ausstehendes Gerichtsurteil, wird das Finanzamt die Sache von Amts wegen wieder aufgreifen.
Die Finanzämter arbeiten derzeit ältere Einspruchsverfahren in größerer Zahl ab. Dabei werden Fälle u.A. durch Aufnahme von Vorläufigkeiten erledigt, ohne dass dem Steuerbürger hieraus ein Nachteil entsteht.
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da die Finanzverwaltung keinen Einfluss auf die Dauer von Gerichtsverfahren hat.
Nein.
Nein, nur wenn der Bescheid eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung ("bitte zahlen Sie den rückständigen Betrag bis zum…") enthält.
Aktualisiert am 15.09.2023