Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, wie bekomme ich die Steuerklasse II?
Alleinstehende Steuerbürger und Steuerbürgerinnen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Betrag in Höhe von 4.008 € steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.
Der Steuerbürger / die Steuerbürgerin muss alleinstehend sein und darf nicht verheiratet/verpartnert sein und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Zum Haushalt muss mindestens ein Kind gehören für das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht.
Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).
Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Der Antrag ist unter Verwendung des Formulars:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2022 mit Anlagen Kinder und Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten zu stellen.
Aktualisiert am 09.08.2024