Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Sie füllen den Antrag (ggfls. online) aus, versehen ihn mit einem aktuellen Passbild und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Eine Antragsfrist ist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten.
• Allerdings: Anträge auf Zulassung zur re-gulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steu-erberaterkammer eingereicht werden.
Der Antragsteller erhält innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Eig-nungsprüfung eine Bestätigung der Steuerbera-terkammer über den Empfang der Unterlagen. In der Bestätigung teilt die Steuerberaterkammer darüber hinaus mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterla-gen setzt die Steuerberaterkammer die Eig-nungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusam-men mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahres statt.
200,00 EUR Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.
1.000,00 EUR Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.
Aktualisiert am 05.12.2024