Sie möchten eine Hundesteuerbefreiung erwirken?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich.
Eine Hundesteuerbefreiung wird gewährt für das Halten von:
(§ 6 Absatz 1 Hundesteuergesetz)
Des weiteren wird für Hunde, die aus dem Bremer Tierheim übernommen werden, auf Antrag für ein Jahr eine Steuerbefreiung gewährt.
Beim Erwerb eines Hundes aus dem Tierheim Bremen benötigen wir die Kopie des Aufnahmevertrages.
Fotokopie des Schwerbehindertenausweises, in dem das Merkmal „H" (= hilflos), "aG" (= außergewöhnliche Gebehinderung) oder "B" (=Begleitperson bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln) eingetragen sein muss.
Anträge sind formlos zu stellen.
3 Wochen
Keine
Aktualisiert am 31.01.2025