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Bearbeitungsstand der Steuererklärung

Bearbeitungsstand der Steuererklärung / Dauer der Bearbeitung

Die  Steuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Erklärungseingangs bearbeitet. Je nach Steuerfall handelt es sich um komplexe  und weniger komplexe Sachverhalte, sodass keine allgemeingültige Aussage über den Bearbeitungsstand einer Steuererklärung getroffen werden kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung? 

Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, wie viele Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraums abgegeben werden. Insbesondere zu den gesetzlichen Abgabestichtagen ist mit einem erhöhten Erklärungsaufkommen und damit mit einer verlängerten Bearbeitungszeit in den Finanzämtern zu rechnen.

Gesetzliche Abgabestichtage für Bürgerinnen und Bürger ohne Steuerberatung: 
Besteuerungszeitraum        Abgabestichtag
2021                                 01.11.2022
2022                                 02.10.2023
2023                                 02.09.2024
2024                                 31.07.2025
2025                                 31.07.2026

Gesetzliche Abgabestichtage für Bürgerinnen und Bürger mit Steuerberatung:
Besteuerungszeitraum        Abgabestichtag
2021                                 31.08.2023
2022                                 31.07.2024
2023                                 02.06.2025
2024                                 30.04.2026
2025                                 01.03.2027

Daneben können in den einzelnen Arbeitsbereichen der Finanzämter unterschiedliche Arbeitsstände zum Beispiel durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten vorkommen.

Das angegebene Datum stellt somit lediglich einen Richtwert des aktuell bearbeiteten Erklärungseingang dar. Die individuelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann davon abweichen, das heißt früher oder später erfolgen.

Finanzamt Bremen

  • Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende und Selbständige, Steuernummer 460-200-0000 bis 460-283-99999): 29.07.2024
  • Überschusseinkünfte (Arbeitnehmerfälle, Steuernummer 460-300-0000 bis 460-579-99999): 01.07.2024

Finanzamt Bremerhaven

  • Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende und Selbständige, Steuernummer 475-200-00000 bis 475-283-99999): 20.09.2024
  • Überschusseinkünfte (Arbeitnehmerfälle, Steuernummer 475-300-00000 bis 475-579-99999): 17.10.2024 

Stand: 22.11.2024

Weitere Hinweise

Helfen Sie mit!

Um eine schnelle und reibungsfreie Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu ermöglichen, möchten wir darauf hinweisen, dass Steuererklärungen möglichst in elektronischer Form (z. B. über http://www.elster.de/) und vollständig abzugeben sind.

Für die Beantwortung von Anfragen des Finanzamtes oder auch um folgende Unterlagen einzureichen, können Sie ebenfalls www.elster.de nutzen:

  • Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen
  • Anträge auf Fristverlängerung
  • Einsprüche
  • Belegnachreichungen zur Steuererklärung
  • Sonstige Nachrichten an das Finanzamt