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Übersicht Bankverbindungen für unbare Entrichtung der Steuern

Zahlungen an die Finanzämter im Land Bremen 

Aus dem beigefügten Flyer „Bankverbindungen der Finanzämter in Bremen" ist ersichtlich, auf welches Konto der Finanzkassen fällige Steuerbeträge gezahlt werden müssen. Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten! Durch die Teilnahmen am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlungen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzkasse erfolgen.

Voraussetzungen

Steuern sind unbar an die zuständige Finanzkasse zu zahlen.

Überweisen Sie bitte an die zuständige Finanzkasse. Benutzen Sie hierfür die im zuletzt erhaltenen Schreiben der Finanzverwaltung genannte Bankverbindungen und geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an. Zuständige Finanzkassen sind, beginnend mit den Steuernummern

  • 60 (oder 460) und 57 (oder 457), die Finanzkasse in der Landeshauptkasse Bremen
  • 75 (oder 475), die Finanzkasse im Finanzamt Bremerhaven

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Nachzahlungsbeträge sind rechtzeitig zum im Bescheid oder zur Mahnung aufgeführten Fälligkeitstermin unbar zu zahlen.

- Vorauszahlungen sind unbar und so rechtzeitig zu leisten, dass diese zu den gesetzlichen Vorauszahlungsterminen bei der Finanzkasse eingegangen sind. Es handelt sich um die folgenden Vorauszahlungstermine (10. März, 10. Juni, 10.September, 10. Dezember bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer).
- Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.2, 15.5, 15.8, und 15.11.unbar zu zahlen.
- Die Fälligkeits-Termine (15.2., 15.5, 15.8 und 15.11) gelten auch für die Teilbeträge bei der Grundsteuer.
- Die Beträge lt. den Voranmeldungen zur Umsatzsteuer sind bis 10. unbar zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, dass die Beträge - unter Berücksichtigung des Bankweges - zum Fälligkeitstermin bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen sind.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Ggf. werden für eine Überweisung Bankgebühren fällig. Bei verspäteten Zahlungen entstehen ggf. Säumniszuschläge.