Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM-Elektronische LohnSteuer-AbzugsMerkmale) ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionzugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2013 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung (ELStAM) hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier als Träger dieser Informationen nicht mehr notwendig.
Ab dem Jahr 2011 hat die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter gewechselt.
Durch den Zuständigkeitswechsel wurden folgende Aufgaben, die bisher von den Meldebehörden erledigt wurden, für die Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab 2011 auf die Finanzämter übertragen:
Die Meldebehörden bleiben für die melderechtlichen Daten weiterhin zuständig (z. B.: Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt, Heirat).