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Finanzbehörde in Bremen

In der Freien Hansestadt Bremen gibt es drei Finanzämter.
Grundsätzlich ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig für Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Welches Finanzamt für Ihre Einkommensteuer-Veranlagung zuständig ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Finanzamt
FinanzamtZuständigkeit / Gebiet
Finanzamt Bremen Das Finanzamt Bremen ist zuständig für die Besteuerung von
  • Arbeitnehmer*innen, Ruheständler*innen, Vermieter*innen hinsichtlich der Einkommensteuer
  • Selbständigen, Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirt*innen hinsichtlich der Einkommensteuer,
    Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

für das Gebiet der Stadt Bremen einschließlich Bremen Nord.
Das Finanzamt Bremen ist zentral zuständig für weitere Steuerarten.

Finanzamt Bremerhaven Das Finanzamt Bremerhaven ist zuständig für die Besteuerung von
  • Arbeitnehmer*innen, Ruheständler*innen, Vermieter*innen
    hinsichtlich der Einkommensteuer
  • Selbständigen, Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirt*innen
    hinsichtlich der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

für das Gebiet der Stadt Bremerhaven.
Das Finanzamt Bremerhaven ist zentral zuständig für weitere Steuerarten.

Das Finanzamt Bremerhaven hat eine einheitliche Erhebungsstelle für die Ausführung der Kassengeschäfte und der Vollstreckungstätigkeiten.

Finanzamt für AußenprüfungDas Finanzamt für Außenprüfung ist zuständig für alle Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen im Lande Bremen, unabhängig von Rechtsform und Betriebsgröße.

Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.