Hier können Sie Band I und Band II des Haushaltsrechts der Freien Hansestadt Bremen herunterladen.
Vor dem Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (VV-LHO) ist der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen zu hören. Zur Wahrung eines möglichst einheitlichen Haushaltsrechts werden die Teile I - III im gemeinsamen Arbeitskreis des Bundes und der Länder "Haushaltsrecht und Haushaltssystematik" und der Teil IV im Bund-Länder-Arbeitsausschuss "Kassen- und Rechungswesen" abgestimmt.