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Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer

Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer

Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer

Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen. 

Viele von Ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen einer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Rat und Hilfe an. Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen. Ansprechpersonen stehen Ihnen an unseren Standorten Bremen (Mitte), Bremen Nord und Bremerhaven zur Verfügung.

Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. 

Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu begleiten. 

Vielleicht wissen Sie bereits, dass jede Existenzgründerin / jeder Existenzgründer innerhalb eines Monats nach Betriebsbeginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) zur Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines Einzelunternehmens verpflichtend elektronisch dem Finanzamt übermitteln muss. 

Am einfachsten können Sie diese Übermittlung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Onlinefinanzamt“ unter www.elster.de erledigen. Nach der Registrierung bei ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter „Formulare & Leistungen“. 

Möchten Sie das Beratungsangebot wahrnehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpersonen oder buchen Sie einen Vor-Ort-Termin. 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für persönliche Beratungen im Finanzamt sind:

  • Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal
  • Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:

Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

Bei Verständnisfragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpersonen. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Elektronisch übermittelter Fragebogen

    Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:

    Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

  • Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal

Eine Beratung in Bremen ist derzeit nur in Bremen Stadtmitte möglich.

Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle  https://www.einheitlicher-ansprechpartner.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen132.c.122100.de an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbstständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit an.

Für die steuerliche Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wenn Sie keine kommerzielle Software zur Verfügung haben, können Sie dies auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Bitte schauen Sie unter dem Eintrag "Häufig gestellte Fragen" nach

Wie lange dauert die Bearbeitung

1 Monat

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Finanzamt Bremen am Do. 12.12.24 um 08:00

Ansprechperson